Die heile Welt in der Gemeinde Schlingelheim droht ins Wanken zu geraten. Das "Unheil" naht in Person des Landstreichers Theo, der mit seinem alten Kinderwagen, auf den er seine Habseligkeiten geladen hat, durch die Lande zieht. Natürlich ist man einem Landstreicher gegenüber sehr skeptisch, zumal ihm seltsamerweise der Ruf voraus eilt: Immer wenn er irgendwo aufkreuzt, kriegt jemand ein Kind oder es passiert etwas Dummes.
Zur selben Zeit erwartet Bürgermeister Hans Himmelreich seine Frau Christa aus der Kur zurück. Da aber ein äußerst wichtiger kommunalpolitischer Termin ansteht, drängt ihn seine Mutter Erika, die sehr auf die Karriere ihres Sohnes bedacht ist, diesem Termin den Vorzug zu geben. Als Christa dies kurz vor der Ankunft per Handy erfährt, ist sie natürlich sauer. Beim Aussteigen aus dem Zug nimmt sie in der Hektik anstatt einer ihrer Reisetaschen eine fremde Babytragetasche mit, bemerkt den folgenschweren Irrtum aber erst, als der Zug schon wieder abgefahren ist. Umgehend ruft sie die Polizei an, dort nimmt man sie und ihr ungewöhnliches Versehen aber nicht ernst.
Wenig erfreut über den unerwarteten Familienzuwachs will ihr Mann nun das Kind unverzüglich der Polizei übergeben. Die hat jedoch inzwischen Ermittlungen wegen Kindesentführung aufgenommen und bittet den Bürgermeister auch noch um Unterstützung "zur Aufklärung der verbrecherischen Tat"! Um nicht als Kindesentführer gebrandmarkt zu werden, versteckt der Bürgermeister das Kind zunächst bei sich und hat somit ein "Baby wider Willen".
Eine holländische Fassung ist erhältlich unter dem Titel: "Een Baby om te stelen" und "Tinus zien poppie" und "Gjin Bern ha wolle, mar wol krije" bei Toneeluitgeverij Vink B.V., De Friese Poort 106, NL-1823 BT Alkmaar. email: info@toneewerken.nl
Eine schweizerdeutsche Fassung ist erhältlich unter dem Titel " Baby wider Wille" beim Theaterverlag Elgg in Belp, information@theaterverlage.ch
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